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Wie bekomme ich Medikamente in Deutschland

 

Wie bekomme ich Medikamente in Deutschland?

Seit jeher legt der deutsche Staat großen Wert darauf, dass die Bevölkerung gut versorgt ist. Das gilt auch für alle Belange der Gesundheit: Jeder kann sich vom Arzt oder im Krankenhaus behandeln lassen und erhält die nötigen Medikamente und Hilfsmittel in der Apotheke. Damit alles gut klappt und bezahlbar bleibt, ist die Gesundheitsversorgung gesetzlich genau geregelt. Teilweise anders als in anderen Ländern.

  • Wer sich krank fühlt, sucht normalerweise zuerst einen Allgemeinarzt seiner Wahl auf. Fast in jeder Stadt gibt es mehrere solcher Ärzte.
  • Bei akuten Erkrankungen am Wochenende und in der Nacht kann man einen Arzt erreichen über die Telefonnummer 07351 / 19292
  • Bei akut lebensbedrohlichen Zuständen, also im Notfall, wählt man gleich die Telefonnummer 112. Dann kommt der Krankenwagen. Der fährt in die Notfallambulanzen der Krankenhäuser. Sonst geht man normalerweise nur in ein Krankenhaus, wenn einen ein Arzt dorthin überwiesen hat, weil eine spezielle Behandlung oder eine Operation nötig ist.
  • Bei einer gründlichen Untersuchung stellt der Arzt fest, was dem Patienten fehlt. Er schlägt dann eine Behandlung vor, die genau auf das Beschwerdebild des Patienten abgestimmt ist. Oft verschreibt der Arzt dabei Medikamente. Dazu notiert er die Namen der benötigten Präparate sowie die Packungsgröße und manchmal auch Hinweise zur Einnahme auf einem Rezept. Mit diesem Schriftstück geht der Patient oder ein Angehöriger dann in eine Apotheke, die es ebenfalls fast in jedem Ort in Deutschland gibt. Man erkennt sie am roten Apotheken-A, das draußen am Geschäft angebracht ist.
  • In den Apotheken sind die meisten wichtigen Arzneimittel vorrätig. Was nicht direkt auf Lager ist, kann in kurzer Zeit bestellt werden. Die Mitarbeiter in der Apotheke händigen dann die Präparate aus, die der Arzt auf dem Rezept verschrieben hat. Der Patient muss dafür meist nur einen kleinen Eigenanteil bezahlen. Den Rest des Preises für die Medikamente übernimmt in der Regel die Krankenversicherung, bei der der Patient versichert ist, oder das Sozialamt. Das gilt für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die man nur auf ärztliche Verordnung hin erhält. Unter bestimmten Umständen kann man von der Selbstbeteiligung bei den Kosten für Medikamente befreit werden.
  • Die nicht rezeptpflichtigen Arzneimittel, darunter viele Präparate gegen leichte Erkrankungen wie Erkältungen oder Magen-Darm-Beschwerden, kann man sich ohne Rezept oder Arztbesuch in der Apotheke kaufen. Für diese Präparate muss der Patient jedoch den kompletten Preis selbst bezahlen. Darüber hinaus beraten Apotheker und ihre Mitarbeiter umfassend zu Arzneimitteln – ohne dass es den Patienten etwas kostet. Das Personal ist gut ausgebildet und beantwortet alle Fragen zur richtigen Einnahme, zur Wirkung und möglichen Neben- und Wechselwirkungen der Präparate.
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